Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER AGB
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der 2Gramm GmbH, Berlin (im Folgenden 2Gramm).
2. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

 

§ 2 GELTUNGSBEREICH VERTRAGSSCHLUSS, GELTUNG DER AGB
1. Soweit nicht anders vereinbart, gibt der Kunde mit Übersendung eines Auftrages in Textform ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Gegenstand des Auftrages ist ein Angebot des Kunden, ggfls. unter Bezugnahme auf ein unverbindliches Angebot von 2Gramm unter Einbeziehung dieser Vereinbarung und Anlagen. Die Annahme durch 2Gramm erfolgt nach Erhalt und Prüfung des Auftrages durch eine entsprechende Mitteilung an den Kunden oder mit Beginn der Erbringung der Leistung durch 2Gramm.

2. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn 2Gramm auf einen Auftrag des Kunden Leistungen erbringt, ohne den darin in Bezug genommenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.

 

§ 3 ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN VON 2GRAMM
1. Soweit 2Gramm Vertragsleistungen nicht kontinuierlich erbringt, sondern nur auf Anfrage des Kunden tätig wird, sind Anfragen spätestens 14 Werktage vor gewünschtem Leistungsbeginn in Textform (z.B. E-Mail) zu stellen. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung wird im Einzelfall und in Abstimmung zwischen den Parteien festgelegt.

2. 2Gramm ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde ihn beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben und darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten, etwa auf der Website oder in Imagebroschüren, Logos, Marken und den Namen des Kunden verwenden.

3. 2Gramm ist es gestattet, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Subunternehmer einzusetzen.

 

§ 4 LEISTUNGSPFLICHTEN VON 2GRAMM
1. Die Leistungspflichten von 2Gramm ergeben sich aus der mit dem Kunden individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung.

2. 2Gramm ist frei darin, wie Leistungen gestaltet und umgesetzt werden, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden oder der Kunde von einer ihm eingeräumten Befugnis zur Projektleitung und -steuerung Gebrauch gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Standards, Richtlinien und Normen (z.B. DIN, ISO, W3C), es sei denn, sie gehören zum Stand der Technik und werden allgemein verwendet. Die Befugnis von 2Gramm zur Leistungsbestimmung gemäß Satz 1 umfasst auch den Einsatz von Software oder Inhalten unter einer offenen Lizenz (z.B. Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen).

3. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL), die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcode sind von 2Gramm nur dann zu erbringen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

 

§ 5 AGILE VORGEHENSWEISE, BACKLOG
1. Wesentlich für die Abstimmung der Parteien im Rahmen einer agilen Vorgehensweise ist das Backlog. Das Backlog enthält als laufend fortzuschreibendes Projektprotokoll die vorläufigen inhaltlichen Festlegungen für die Umsetzung des Projektes und beschreibt deren funktionalen und nicht funktionalen Umfang. Es wird durch den Planungsstand zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ergänzt, geht diesem jedoch vor.

2. Mit laufendem Projektfortschritt werden die Anforderungen an das Projekt von den Parteien gemeinsam detaillierter erarbeitet und in dem Backlog dokumentiert. In dem Backlog ist somit der sich den Projektgegebenheiten und Erkenntnissen anpassende Umfang des Gesamtvorhabens dokumentiert. Das Backlog dient allen Beteiligten als verbindliche Grundlage zur weiteren Umsetzung des Projekts.

 

§ 6 LEISTUNGSBEAUFTRAGUNG FÜR WEITERE UMSETZUNGEN (EINZELABRUFE)
1. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Änderung einer von ihm formulierten oder akzeptierten Leistungsbeschreibung, so wird er die geänderten Vorstellungen möglichst früh in konkreter und prüffähiger Form an 2Gramm mitteilen.

2. Die Parteien sind sich bewusst, dass Änderungen und Anpassungen des Leistungsumfangs während der Durchführung von Einzelabrufen erforderlich werden können. Änderungen und Ergänzungen des Inhalts oder Umfangs der von 2Gramm nach dem jeweiligen Einzelabruf geschuldeten Leistungen können von jeder Partei vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
• gegenständliche Spezifizierung der Änderung oder Ergänzung;
• Begründung in fachlicher und technischer Hinsicht;
• zu erwartende Auswirkungen auf den Zeit- und Ablaufplan.

3. Bei Vorschlägen von 2Gramm wird der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist prüfen und 2Gramm mitteilen, ob die Vorschläge aus Sicht des Kunden sinnvoll erscheinen. 2Gramm wird sodann innerhalb einer angemessenen Frist ein schriftliches Angebot in Bezug auf die vorgeschlagenen Leistungen vorlegen.

4. 2Gramm ist zur Umsetzung der Änderungsvorschläge des Kunden verpflichtet, es sei denn, dies ist 2Gramm unter Berücksichtigung des technischen Rahmens und derbetrieblichen Organisation und Leistungsfähigkeit im Einzelfall unmöglich oder unzumutbar. Vorschläge des Kunden wird 2Gramm prüfen und innerhalb angemessener Frist mitteilen, ob die Umsetzung des Vorschlags für 2Gramm möglich und zumutbar ist. Soweit die Umsetzung eines Vorschlags für 2Gramm möglich und zumutbar ist, wird 2Gramm sodann binnen angemessener Frist ein schriftliches Angebot in Bezug auf die vorgeschlagenen Leistungen vorlegen.

5. Eine Annahme des Angebots hat schriftlich zu erfolgen.

6. Jede Partei trägt die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung des in dieser Ziffer 6 beschriebenen Verfahrens entstehenden Kosten selbst. Die Parteien gehen dabei übereinstimmend davon aus, dass 2Gramm im Rahmen der Verpflichtung zur Prüfung der Änderungsvorschläge nach dieser Ziffer 6 nicht verpflichtet
ist, Machbarkeitsstudien und Konzepte zu erstellen oder ähnlich aufwändige vorbereitende Leistungen zu erbringen.

 

§ 7 PFLICHTEN DES KUNDEN
1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung fristgerecht an 2Gramm zu zahlen.

2. Der Kunde benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der nicht ausgewechselt werden soll und bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. Der Kunde unterstützt 2Gramm unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben (etwa für Entwürfe oder Konzepte) mitteilt sowie auf Anfragen antwortet. Der Kunde weist 2Gramm darauf hin, soweit er seine Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht hat oder voraussichtlich nicht erbringen kann. Der Kunde beachtet Anleitungen sowie Hinweise von 2Gramm und trifft die zur Vermeidung des Verlustes von Daten und Programmen angemessenen Datensicherheits- und Vorsorgemaßnahmen.

4. Der Kunde wird erforderliche (Fach-) Informationen, Testdaten, Materialien und Unterlagen (nachfolgend zusammen: Material) zur Verfügung stellen. Der Kunde wird nur solches Material liefern, das die von 2Gramm benötigten Formate aufweist und hinsichtlich Inhalt und Träger qualitätsgesichert ist. Der Kunde behält vom Material während der Zusammenarbeit eine Kopie. 2Gramm ist berechtigt, das Material gemäß dem Vertragszweck zu verwenden, sofern es nicht vom Kunden ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

5. Sofern für die Erstellung einer Komponente weitere Inhalte, wie Texte, Fotografien, Schaubilder, Organigramme etc. notwendig sind, die nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind, etwa Inhalte einer Unternehmensbroschüre, werden diese vom Kunden bereitgestellt. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.

6. Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder gewerbliche  Schutzrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten.

7. Etwaig erforderliche Prüfungen gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster), Namensund Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden, es sei denn, zwischen den Parteien ist etwas anderes vereinbart.

8. Soweit 2Gramm verpflichtet ist, Entwurfsfassungen oder Konzepte zu erstellen, ist der Kunde verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Kunde dies 2Gramm mitteilen. Wenn die Arbeitsergebnisse den vertraglichen Pflichten im Wesentlichen entsprechen, ist der Kunde zur Abnahme und Freigabe verpflichtet.

9. Der Kunde erfüllt seine Pflichten gemäß dieser Ziffer 6 auf eigene Kosten. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er sie nicht ordnungsgemäß, so kann 2Gramm eine angemessene Entschädigung verlangen. Sonstige Rechte von 2Gramm bleiben unberührt.

 

§ 8 FREMDLEISTUNGEN, DRITTDIENSTLEISTER, SUBUNTERNEHMER
1. Soweit Fremdleistungen, insbesondere Software (z.B. Standardroutinen, Module, Bibliotheken) oder Medien (z.B. Bilder, Töne, Laufbilder, Filme, Datafeeds) von Drittanbietern notwendig sind, wird 2Gramm vom Kunden in Textform bevollmächtigt, diese auf dessen Kosten (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Anbieters oder deren Vertriebspartner zu beschaffen oder zu vermitteln. Der Kunde wird einschlägige Bedingungen für Fremdleistungen beachten (einschließlich Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen) und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. 2Gramm ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. 2Gramm ist berechtigt, für die Beauftragung und Koordination von Fremdleistungen eine angemessene Service Fee (regelmäßig 15% der Fremdleistung) zu verlangen.

2. Schaltet der Kunde weitere Dienstleister (nachfolgend: Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden. Der Kunde ist als Auftraggeber sowohl von 2Gramm als auch des Drittdienstleisters für die stringente und handhabbare Abgrenzung, Koordination und Überwachung der Tätigkeits- und
Verantwortungsbereiche der unterschiedlichen Auftragnehmer verantwortlich. Der Kunde wird die erforderlichen Leitungs- und Steuerungsmaßnahmen selbständig treffen.

3. 2Gramm ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für 2Gramm erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.

 

§ 9 KOSTENVORANSCHLÄGE, VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunde die Leistungen von 2Gramm auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu vergüten (Zeithonorarbasis). Abgerechnet wird mit Tagessätzen zu 590,00 EUR (bei acht Arbeitsstunden pro Tag innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von 2Gramm).

2. Gibt 2Gramm (z.B. bei Kostenschätzungen oder Angeboten) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Ein solcher KVA dient lediglich als Schätzung und stellt keine verbindliche Regelung dar.

3. Für Leistungen, die 2Gramm im Einvernehmen mit dem Kunden nicht am Sitz von 2Gramm erbringt, werden gesondert Fahrtzeiten, -kosten und Spesen in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten.

4. 2Gramm darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist 2Gramm berechtigt, zweiwöchentlich abzurechnen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung zwischen den Parteien werden bei KVA oder Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Übergabe fällig.

5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang beim Kunden. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

6. 2Gramm ist berechtigt, seine Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angemessen durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von 14 Tagen seit Mitteilung geltend machen muss.

7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist 2Gramm berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

8. Ist der der Kunde mehr als 21 Tage mit Zahlungen aus diesem oder anderen Verträgen im Rückstand, ist 2Gramm berechtigt, seine Leistungen bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen einzustellen. Hiervon bleiben weitere Rechte von 2Gramm, die sich aus dem Verzug ergeben – insbesondere Schadensersatz, Rücktritt und Kündigung – unberührt.

 

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE AN LEISTUNGEN VON 2GRAMM, SCHUTZRECHTE
1. Der Kunde erhält vorbehaltlich abweichender Regelung zwischen den Parteien an Leistungen von 2Gramm ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. 2Gramm kann insbesondere die Bestandteile und Elemente (z.B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools)  im Rahmen des Geschäftsbetriebs weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten.

2. Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, zum Beispiel von Darstellern, Sprechern, Models, wird 2Gramm in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrage vereinbarten Leistungspflichten erforderlich ist.

3. Bei für den Kunden kostenlosen Pitchs, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über. Der Kunde ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von 2Gramm anderweitig zu nutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen.

4. 2Gramm behält sich das Eigentum an seinen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.

5. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch 2Gramm steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen vom Kunden vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß vom Kunden zu erbringenden  Handlungen (z.B. Tests) gestattet. Auf die Geltung des § 158 BGB wird verwiesen.

6. 2Gramm ist es gestattet, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

7. Der Kunde wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf 2Gramm in oder bei Leistungen unverändert beibehalten. 2Gramm ist berechtigt, bei Leistungen in geeigneter Weise auf die eigene Mitwirkung oder Erstellung hinzuweisen.

8. 2Gramm ist berechtigt das Design und Logos des Kunden für Zwecke der Eigenwerbung und Aufnahme in das Portfolio vollumfänglich zu nutzen. Der Kunde gestattet 2Gramm die unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung der Schutzgüter zur Zwecken der Eigenwerbung und Referenz im Sinne von § 3.2 dieser Vertragsbedingungen.

9. Sofern der Kunde für sich Schutzrechte, wie Kennzeichenrechte, eingetragene Designs etc., die durch Eintragung konstituiert werden, erlangen will, setzt dies die schriftliche Zustimmung von 2Gramm voraus.

 

§ 11 LEISTUNGSZEIT
1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung sind genannte Zeitpunkte oder -Räume Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Sie werden erst dann verbindlich, wenn 2Gramm diese ausdrücklich als solche bestätigt.

2. Leistungsverzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen 2Gramm, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

§ 12 ABNAHME
1. Der Kunde ist verpflichtet, von 2Gramm zur Verfügung gestellte (Teil-) Arbeitsergebnisse nach Übergabe zu prüfen und Mängel gegenüber 2Gramm unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung Mängel gegenüber 2Gramm in Textform (z.B. E-Mail) anzeigt. Die Parteien können im Einzelfall abweichende Abnahmefristen vereinbaren.

2. Die (Teil-) Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.

 

§ 13 HAFTUNG
1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von 2Gramm in § 12 und zur Gewährleistung in Ziffer 13 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für:
• Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
• Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch 2Gramm oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die 2Gramm eine Garantie übernommen hat,
• Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von 2Gramm oder der gesetzlichen Vertreter beruhen sowie
• Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz
Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.

2. 2Gramm haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von 2Gramm begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für 2Gramm vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von 2Gramm für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. 2Gramm haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung von Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für 2Gramm vorhersehbaren Schadens.

4. Die Haftung von 2Gramm ist insgesamt beschränkt auf den Auftragswert.

5. Die verschuldensunabhängige Haftung von 2Gramm im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat 2Gramm nicht zu vertreten. 2Gramm haftet nicht für Schäden, die auf Grund technischer
Störungen oder Leistungsstörungen anderer Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen. 2Gramm haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programmund Datensicherung hätte verhindern können.

 

§ 14 GEWÄHRLEISTUNG
1. Technische Daten im Angebot bzw. Einzelabsprachen sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung.

2. 2Gramm versichert, dass keine gewerblichen Schutzrechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) bekannt sind, die die Verwendung der von 2Gramm gelieferten Leistungen beeinträchtigen. Darüber hinaus ist 2Gramm nicht verantwortlich für die Prüfung oder Freiheit von derartigen Rechten.

3. Der Kunde wird die von 2Gramm erbrachten oder gelieferten Leistungen jeweils prüfen und hierbei festgestellte Mängel unverzüglich mitteilen. Für alle Leistungen von 2Gramm gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB).

4. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein (1) Jahr nach Lieferung oder – soweit eine Abnahme vertraglich  oder gesetzlich vorgesehen ist – nach der Abnahme.

5. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen:
• soweit der Kunde ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von 2Gramm vorgenommen hat,
• wenn Anleitungen oder Hinweise von 2Gramm vom Kunden nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden,
• wenn sich allgemeine Rahmenbedingungen oder solche bei Dritten ändern, insbesondere durch Updates von (mobilen) Betriebssystemen, Veränderung von externen Diensten (z.B. geänderte oder neue Funktionalitäten), Plattformen (z.B. geänderte Schnittstellen) oder Systemen (z.B. technische Weiterentwicklung), es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder hierdurch die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.

 

§ 15 FREISTELLUNG
Der Kunde stellt 2Gramm und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen durch vom Kunden im Zusammenhang mit von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten und Informationen geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die 2Gramm durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die 2Gramm zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.

 

§ 16 GEHEIMHALTUNG
1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dieser Geschäftsverbindung zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder sonst zulässig – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem erhaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ohne Rechtsbruch bekannt werden, die vom erhaltenden Vertragspartner unabhängig erarbeitet wurden oder soweit der erhaltende Vertragspartner zur Speicherung oder Verwendung gesetzlich verpflichtet ist.

 

§ 17 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
1. Soweit nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

2. Eine ordentliche Kündigung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für 2Gramm insbesondere dann vor, wenn
• der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;
• 2Gramm wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird oder
• der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.

4. Soweit 2Gramm Verpflichtungen gegenüber Dritten im Rahmen dieses Vertrages eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter Einschaltung von 2Gramm zu erfüllen, wenn und soweit 2Gramm den Kunden von diesen Festaufträgen und ihrer Dauer in Textform (z.B. E-Mail) in Kenntnis gesetzt und der Kunde diesen zugestimmt hat.

 

§ 18 DATENSCHUTZ
1. Die Parteien werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Parteien werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.

2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass 2Gramm die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Kunde holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt 2Gramm Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG, wird der Kunde die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist.

 

§ 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von 2Gramm.

4. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

 

Stand 22.10.2018
2Gramm GmbH030 - 306 417 82
Max-Steinke-Str. 36Berlin13086BerlinDeutschland

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